Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ist kontinuierlich bemüht, ihre Internetauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für www.europass-info.de.
Die Internetauftritte der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) sind aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei.
Das Portal befindet sich in einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung und sind nicht in allen Bereichen BITV-optimiert.
Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Die verantwortlichen Stellen der NA beim BIBB arbeiten im Rahmen ihrer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Die oben aufgeführten Punkte werden sukzessive angepasst. Alle neuen Inhalte werden in der Regel möglichst barrierefrei bereitgestellt.
Die Barrierefreiheit ist in unserer Beschaffungspraxis integriert.
Diese Erklärung wurde am 08.12.2020 erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 19.10.2022
Die Barrierefreiheit wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.na-bibb.de aufgefallen?
Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Post oder Telefon.
Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(NA beim BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Fon: 0228 107 1608
Fax: 0228 9910 666-153.
Mail: na[at]bibb(dot)de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg(dot)de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de