Europass ist eines der wichtigsten europäischen Instrumente für Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen und fördert das grenzüberschreitende Lernen und Arbeiten in Europa. Die Angebote von Europass helfen den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Qualifikationen und Kompetenzen so darzustellen, dass sie sich auf dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt gut präsentieren und passgenaue Weiter- und Fortbildungsangebote identifizieren können. Europass basiert auf dem im Dezember 2004 verabschiedeten Europass-Rahmenkonzept, das 2018 überarbeitet wurde. Der neue Europass-Beschluss wurde am 18. April 2018 vom europäischen Rat und Parlament verabschiedet. Zum Beschluss des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) geht es hier.
Alle Angebote von Europass sind kostenlos.
Mit dem e-Portfolio bietet der Europass ein sicheres, mehrsprachiges und nicht-kommerzielles Angebot für die Planung der eigenen beruflichen Laufbahn sowie für Bewerbung und Jobsuche. Europass ermöglicht dabei eine transparente und europaweit verständliche Darstellung aller erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen, die für das Ausüben eines Berufs wichtig sind - digital oder auf Papier. Mit Selbsteinschätzungs-Tools für Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen unterstützt er bei der realistischen Einschätzung der persönlichen Kompetenzen.
Mit der Möglichkeit, Lebensläufe und Anschreiben zu verfassen und zusammen mit relevanten Dateien aus der digitalen Bibliothek direkt eine ganze Bewerbungsmappe zu erstellen, bietet das Europass-Portal einen ganz praktischen Service aus öffentlicher Hand. Durch die Verknüpfung mit dem europäischen Jobportal EURES und einer aus nationalen Quellen gespeisten Datenbank für Weiterbildungen bietet das Europass-Portal die Möglichkeit, europaweit nach Jobs und Weiterbildungen zu suchen. Darüber hinaus unterstützt es mit vielen Informationen zum Lernen und Arbeiten in Europa.
Von den Europass-Tools profitieren neben Bewerberinnen und Bewerbern auch Berater/-innen, Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen.
Europass ist als EU-Transparenzinstrument in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt sowie im Vereinigten Königreich, den EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz und in Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei. Er gilt somit in den genannten Ländern.
Das Europass-Portal kann grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden; unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrer Nationalität.
Ansprechpartner in Deutschland ist das Nationale Europass Center in der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Das Nationale Europass Center hat die Aufgabe, Europass für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen und die Öffentlichkeit über Europass und seine Instrumente zu informieren und zu beraten.
Sie finden die Kontaktdaten aller Nationalen Europass Centren im Europass-Portal.
Das Nationale Europass Center bietet kostenloses Informationsmaterial in Form von Broschüren, Flyern und Poster über seine Website an. Einen Überblick über alle Publikationen finden Sie hier.
Der Europass Lebenslauf ist eine standardisierte und europaweit anerkannte Lebenslauf-Vorlage, die kostenlos im Europass-Portal erstellt werden kann. Nutzerinnen und Nutzer können aus verschiedenen Layouts wählen und diese mit Farben und Schriften noch zusätzlich individualisieren. Der Europass-Lebenslauf-Editor führt Schritt für Schritt durch die Erstellung des Dokumentes. Die Online-Erstellung des Europass Lebenslaufes ist ohne Registrierung im Europass-Portal möglich.
Ja. Der Lebenslauf-Editor bietet verschiedene Designvorlagen, die zusätzlich durch Farben und Schriften individuell gestaltet werden können.
Der Mobilitätsnachweis ist für alle, die einen Lernabschnitt im Ausland absolvieren:
Ein Lernabschnitt iist der Zeitraum, den eine Person - unabhängig von Alter, Bildungsniveau und beruflichem Status - in einem anderen Land zu Lernzwecken verbringt. Das kann sowohl ein Praktikum als auch ein Teil der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder ein Auslandssemester an einer Hochschule oder Universität sein.
Ausgestellt wird der Europass Mobilität von den Organisationen und Einrichtungen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsenden und aufnehmen.
Der Europass Mobilität wird nicht direkt von den Personen, die den Lernabschnitt im Ausland absolvieren beantragt, sondern von der entsendenden Einrichtung im Herkunftsland. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Schule handeln, die den Europass Mobilität für die Schülerinnen und Schüler beantragt oder um ein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Ausland entsendet.
Prinzipiell wird der Europass Mobilität von der entsendenden Einrichtung im Herkunftsland beantragt. Beim sogenannten „Verfahren Typ C", das bei PAD Fremdsprachenassistenten und -assistentinnen angewendet wird, wird der Europass Mobilität von dem Inhaber/der Inhaberin des Dokuments selbst vollständig ausgefüllt und ausgedruckt. Anschließend fügt die Gastorganisation im Zielland Unterschrift und Stempel hinzu. Hierzu gibt es einen gesonderten Leitfaden des Pädagogischen Austauschdienstes der Kultusministerkonferenz.
Der Europass Mobilität kann für Auslandsaufenthalte in allen am Programm Erasmus+ teilnehmenden Staaten ausgestellt werden (siehe hierfür den jeweils gültigen Programmleitfaden). Im sogenannten „Verfahren Typ B" umfasst der geographische Geltungsbereich die 28 EU-Staaten sowie die drei EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein.
Seit Oktober 2005 kann der Europass Mobilität in Deutschland von den entsendenden Einrichtungen wie etwa Schulen, Universitäten, Unternehmen oder Kammern online beantragt werden. Das Nationale Europass Center in der NA beim BIBB hat eine Datenbank entwickelt, mit der entsendende Organisationen den Mobilitätsnachweis einfach und schnell erstellen können. Zur Datenbank geht es hier.
WICHTIG: Der Europass Mobilität kann in der Regel NICHT vom Nutzer oder der Nutzerin selbst beantragt werden. Ausnahme sind Mobilitäten von Einzelpersonen („Verfahren Typ C") wie etwa Fremdsprachenkorrespondentinnen. Hierzu gibt es einen Leitfaden des Pädagogischen Austauschdienstes der Kultusministerkonferenz.
Ja, der Europass Mobilität kann rückwirkend für Maßnahmen mit Beginn am 1. Januar 2005 ausgestellt werden. Maßnahmen, die vor diesem Datum liegen können leider nicht berücksichtigt werden.
2011 wurde eine Nachhaltigkeitsstudie zum Europass Mobilität durchgeführt, um seinen Nutzen und Mehrwert zu ermitteln. Über 26.000 Inhaberinnen und Inhaber des Europass Mobilität - schwerpunktmäßig Personen in Erstausbildung - wurden zu Nutzen und Wirkung des Dokuments befragt.
Die Umfrage zeigte, dass der Europass Mobilität besonders für jüngere Bewerberinnen und Bewerber wichtig ist und einen Mehrwert bietet, da er Kompetenzen bescheinigt, die sonst nirgendwo dokumentiert werden. Er verbessert die Bewerbungschancen und führt dazu, dass die Lernerfahrung im Ausland im Bewerbungsgespräch thematisiert werden kann. Entscheidend ist, dass das Dokument verständlich und vollständig ausgefüllt ist.
Ausführliche Informationen, wie Sie das Dokument inhaltlich gut ausfüllen, finden Sie in unserer Broschüre „Der schnelle Weg zum Europass Mobilität“. Sie ist eine Anleitung für Bildungseinrichtungen, Organisationen oder Unternehmen, die für ihre Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden, Studierenden oder Mitarbeitenden den Mobilitätsnachweis für einen Lernaufenthalt im Ausland beantragen. In der Broschüre finden Sie auch Hinweise, wie Sie Lernergebnisse konkret beschreiben können. Bestellbar ist die Broschüre hier.
Mit dem Start des neuen Europass-Portals am 1.7.2020 ändert sich für den Europass Mobilität zunächst nichts. Er kann in der persönlichen Bibliothek des e-Portfolios gespeichert werden und somit das persönliche Profil abrunden.
Bei den Europass Zeugniserläuterungen handelt es sich um die Beschreibung eines Ausbildungsberufs im jeweiligen Mitgliedstaat. Hieraus ist ersichtlich, wie in diesem Beruf ausgebildet wird. Das Dokument enthält eine Kurzbeschreibung der beruflichen Handlungsfähigkeit und die beruflichen Tätigkeitsfelder. Es zeigt so die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die durch diesen Beruf erworben werden. Ergänzende Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung sowie zum Bildungsgang runden die Zeugniserläuterung ab.
Die Europass Zeugniserläuterungen schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit bei Bewerbungen im Ausland. Sie ermöglichen es Arbeitgebenden im Ausland zu verstehen, wie das spezielle Berufsbild im jeweiligen Herkunftsland ausgebildet wird. So kann besser eingeschätzt werden, was der Bewerber oder die Bewerberin aus einem bestimmten Land kann. Die Europass Zeugniserläuterungen helfen auch bei der Bewerbung in Nicht-EU-Ländern.
Die Europass Zeugniserläuterungen für duale Aus- und Fortbildungsberufe in Deutschland stehen in deutscher, englischer und französischer Sprache zum Download hier zur Verfügung.
Die Zeugniserläuterungen für landesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungen wie etwa Erzieher/-in oder Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin erhalten Absolventinnen und Absolventen mit dem Abschlusszeugnis von ihrer Schule. Muster der Zeugniserläuterungen für die jeweiligen Berufe stehen in deutscher, englischer und französischer Sprache hier zur Ansicht zur Verfügung.
Weitere Zeugniserläuterungen werden kontinuierlich ergänzt.
Zeugniserläuterungen aus anderen Ländern finden Sie im Europass-Portal.
Die Europass Zeugniserläuterungen werden von der im jeweiligen EU-Land zuständigen Behörde erstellt. Die deutschen Zeugniserläuterungen für Ausbildungen des dualen Systems werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit anderen Ministerien und den Sozialpartnern erstellt. Die Zeugniserläuterungen für vollzeitschulische Aus- und Weiterbildungen werden von den Kultusministerien der Länder gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz erstellt.
Mit dem Start des neuen Europass-Portals am 01.07.2020 hat sich für die Zeugniserläuterungen zunächst nichts geändert. Sie können als digitale Kopien in der Bibliothek des e-Portfolios gespeichert werden und somit das persönliche Profil abrunden.
Das Europass Diploma Supplement erhalten Hochschulabsolventinnen und -absolventen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Das Europass Diploma Supplement wird als Erläuterung zum Abschlusszeugnis von der Hochschule oder Universität, die das Diplom vergibt, ausgestellt.
Studierende von Bachelor- oder Masterstudiengängen erhalten ab 2005 mit dem Abschlusszeugnis ein Diploma Supplement. In den "alten" Studiengängen (Diplom, Magister, Lehramt) hängt die Ausstellung von der Studienordnung bzw. der Hochschule ab.
Das Template (leeres Dokument als Vorlage) ist über einen geschlossenen Raum, der nur Hochschulen zugänglich ist, abrufbar. Diese müssen sich dafür registrieren und können nach Freischaltung das Dokument in Englisch und Deutsch abrufen und ausfüllen. Ausgefüllte Diploma Supplements werden auf der Europass-Homepage nicht gespeichert. Auf den Internetseiten der Hochschulrektorenkonferenz ist ebenfalls ein Muster für das Diploma Supplement eingestellt.
Hochschulen können sich hier registrieren und das Template für das Europass Diploma Supplement erhalten.
Mit dem Start des neuen Europass-Portals am 1.7.2020 hat sich für das Diploma Supplement zunächst nichts geändert. Es kann als digitale Kopien in der Bibliothek des e-Portfolios gespeichert werden und somit das persönliche Profil abrunden.
Digitale Bildungsnachweise sind digital verschlüsselte Zeugnisse wie etwa Hochschulabschlüsse oder Schulzeugnisse. Sie liegen als Datei vor und enthalten elektronisch gesicherte Angaben zu Tätigkeiten, Leistungen und Qualifikationen der Person, die den Abschluss gemacht hat.
Gegenüber Bescheinigungen auf Papier verringern die digitalen Fähigkeitsnachweise für alle Beteiligten den administrativen Aufwand und fördern papierlose Arbeitsabläufe. Sie verhindern Betrug und Fälschung, da sie unmittelbar überprüft werden können: Empfängerinnen und Empfänger sehen auf einen Blick, welche Einrichtung das digitale Zertifikat ausgestellt hat und wie die Qualität einer Qualifikation sichergestellt wird. Digitale Zertifikate sind Zeugnissen auf Papier rechtlich gleichgestellt.
Digitale Bildungsnachweise (Digital Credentials) können über die technische Infrastruktur der Europäischen Digitalen Bildungsnachweise erstellt werden. Die Europäische Kommission stellt den „Issuer" Service kostenlos als Web-App für alle Institutionen zur Verfügung, die keine eigene Ausgabesoftware entwickeln/installieren/erwerben möchten. Er implementiert den EDCI Credential Standard. Im Europass-Portal finden Sie weitere Informationen für Bildungseinrichtungen, die Digitale Bildungsnachweise ausstellen möchten. Diese sind auf Englisch verfügbar.
Jede Schule, Hochschule, Universität oder jeder andere Bildungsanbieter in Europa kann dieses Tool nutzen, um für Schüler/-innen, Studierende oder Auszubildende kostenlos digitale Zeugnisse auszustellen. Voraussetzung hierfür ist ein elektronisches Siegel (eSeal).
Die Digitalen Bildungsnachweise (Digital Credentials) können Bildungseinrichtungen per E-Mail an die Lernenden senden oder direkt in deren Europass-Profilen oder einer anderen digitalen Brieftasche (wallet) hinterlegen. Wer digitale Bildungsnachweise gespeichert hat, kann diese über das Europass-Portal teilen.
Digitale Bildungsnachweise können mit dem Credential Viewer angesehen und überprüft werden. Das Europass-Portal stellt den Credential-Viewer zur Verfügung.